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Euregio Karate Nordhorn eV.
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Diese Chronikseite wurde von August 2010 bis Mai
2013 42.134 Mal aufgerufen. Weitere Zählung erfolgt nicht. |
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Chronik und Hintergrund zur
Vereinsgründung |
Dies ist die Geschichte
über den Sinn und Unsinn eines
vorsätzlich
durch den Karateverein Nordhorn
verursachten unnötigen Streits |
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Prolog / Euregio Karate Nordhorn eV. / Karateverein Nordhorn |
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In dem von ihm 1975
gegründeten Karateverein Nordhorn hat Franz Braun als Karatelehrer 32 Jahre lang gewirkt.
Nach seinem Austritt aus dem alten KVN und der Trennung von dessen
Vorstands-mitgliedern im Dez. 2006, ist er weiterhin als Karatelehrer
erfolgreich im Premiumverein "Euregio Karate Nordhorn eV." tätig, auf dessen offizieller
Vereinshomepage du nun bist. |
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Fake-Links |
Fake-URLs |
Fake-Websites |
Biografien |
"Wissenswertes" |
"Wertvolle Hinweise" |
"Artikel" |
"Gegendarstellungen" |
oder
"Informationen" |
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auf Websites des alten
Karateverein Nordhorn über oder zum EKN haben mit unserem Verein oder
seinen Mitgliedern nichts zu tun und sind nicht von uns autorisiert. |
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Das Gleiche gilt für die vom
angeblich gemeinnützigen Karateverein Nordhorn verbreitete mehr als
peinliche und selbstentlarvende "Gegendarstellung" zu der Franz Braun
betreffenden folgenden Sachchronik. (Dem EKN-Vorstand liegen alle
Aktenzeichen und Gerichtsbeschlüsse transparent vor.)
Unsere überaus hinweisstarke und sehr eingängige WEB-Domain
"karate-nordhorn.de" wurde zur Vereinsgründung erstmalig vom EKN bei einem
großen deutschen Provider beantragt, registriert und eingetragen.
Anderslautendes vom Nachahmerverein "Karateverein Nordhorn" ist somit
wissentlich und nachweislich falsch. Der Domaininhaber von
"karate-nordhorn.de" ist und war seit der Registrierung im Jahr 2006 und
ersten Rechnungsstellung damit allein der gemeinnützige Verein "Euregio
Karate Nordhorn eV."
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Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich vom Inhalt und Layout jeglicher
Anmerkungen seitens des alten Karateverein Nordhorn über uns und nehmen
als Karateka diese Vorgänge zum Anlaß, kräftig zu schmunzeln... :-))
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Die Originalchronik über den alten KVN (1974-2006)
gibt es bei Franz Braun. Diese schließt auch die Chaos-Jahreshauptversammlung
des KVN vom November 2006 mit ein. |
Euregio Karate Nordhorn
eV.
Die Masterschule |
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Chronik Teil 1 / Franz Braun / Rechtsstreit
- Karateverein
Nordhorn |
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I
Dezember 2006
Karatelehrer Franz Braun tritt aus dem
Karateverein Nordhorn (KVN) nach der chaotischen
KVN-Jahreshauptversammlung mit über fünfzig weiteren Sportlern
aus (z.B. ist ein Altmit-glied niedergebrüllt weinend aus dem Saal gelaufen, ohne dass die Leitung eingegriffen hat). Sie gründen noch 2006 sofort einen neuen Karateverein
in Nordhorn, "Euregio Karate Nordhorn eV.", damit der Karatesport weiterhin qualifiziert
in Nordhorn angeboten wird. Zeitgleich zur Vereinsgründung wurde die WEB-Domain "karate-nordhorn.de" erstmalig bei einem großen deutschen Provider beantragt, registriert und eingetragen.
Anmrkg.: Anderslautendes von Nachahmervereinen ist somit wissentlich und nachweislich falsch. Der erstmalige Domaininhaber von "karate-nordhorn.de" ist und war seit der Registrierung im Jahr 2006 und ersten Rechnungsstellung damit allein der neugegründete Verein "Euregio Karate Nordhorn eV."
I
Frühjahr 2007
Beginn eines beispiellosen öffentlichen Kesseltreibens seitens des
Karateverein Nordhorn mit ungeheuerlichen Untreuevorwürfen gegen Franz
Braun in seiner Funktion als ehemaliger KVN-Geschäftsführer. Ohne die
Vereinsprotokolllage in dieser Sache zu prüfen oder mit Franz Braun zu
sprechen (bei der JHV im Nov. 2006 wurden keinerlei Vorwürfe
irgendwelcher Art geäußert und zu Protokoll gegeben), erstattet der KVN
Anzeige. Daraufhin erfolgende bloße Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
werden vom Karateverein Nordhorn ehrenrührig in der Öffentlichkeit als
"sichere Verurteilung" wegen angeblich "erdrückender Beweislast"
dargestellt.
I
23. Juli 2007
Der KVN erwirkt in neuer Sache eine "Einstweilige
Verfügung" auf Herausgabe des Schlüssels der Werbevitrine von Franz
Braun (Vechtebrücke "Bentheimer Tor" in der City Nordhorn).
Franz Braun behält jedoch den Schlüssel und erhebt sofort anwaltlich
Einspruch.
I
23. August 2007
Bei dem Verhandlungstermin in der Sache "Einstweilige
Verfügung" vor dem Amtsgericht Nordhorn unterliegt der KVN und geht in
die Berufung.
I
25. Dezember 2007
Der KVN reicht in neuer Sache eine Zivilklage wegen Untreue bei der 10.
Zivilkammer am Landgericht Osnabrück gegen Franz Braun ein. Jedoch
stellt sich später die Beweislage für die vorgebrachten Behauptungen und
Anschuldigungen als völlig unzureichend dar. Daran ändern auch sachlich
schlicht falsche und dubiose "Gegendarstellungen" und tendenziöse
"Stellungnahmen" des KVN nichts.
I
23. April 2008
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Osnabrück reicht eine Strafanklage
bei der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück wegen Untreue
ein. Die gesamten Ermittlungen, an denen fünf Staatsanwälte beteiligt
sind, sollen noch zwei Jahre dauern und später mit einer Einstellung des
Verfahrens enden. (s.u. Teil 2)
I
06. Juni 2008
Der KVN (vertreten durch Vorstand Joachim Weduwen und
Gerwin Kwant), Henrike Hanser-Naber Bernd Naber, Joachim Weduwen
und Manfred Patan werden im Rahmen einer Widerklage beim Landgericht
Osnabrück von Franz Braun verklagt.
I
10. Juni 2008
Die 15. Große Strafkammer lehnt die Annahme der Anklageschrift wegen
Untreue des Staatsanwalts und eine Verfahrenseröffnung gegen Franz Braun
ab, da der Kammer eine Verurteilung "ausgeschlossen" erscheint.
I
25. Juli 2008
Der 1. Strafsenat des Oberlandgerichts Oldenburg verwirft zu Lasten der
Landeskasse letztinstanzlich die Beschwerde der Staatsanwaltschaft
Osnabrück gegen den Beschluß vom 10. Juni 2008. Ein Vermögensschaden sei
dem KVN nämlich nicht entstanden oder durch Franz Braun verursacht
worden. Die Anklage ist somit eingestellt und Franz Braun erhält seine
gesamten Auslagen zurückerstattet.
I
01. September 2008
Bei dem Berufungstermin in der Sache "Einstweilige Verfügung" vor dem
Landgericht Osnabrück unterliegt der KVN letztinstanzlich und
kostenpflichtig, da er kein Eigentum an der Werbevitrine nachweisen
kann. Die Vitrine bleibt Eigentum von Franz Braun, der in der
Verhandlung selbstverständlich durch Vorlage eines offiziellen
Buchungsjournal-Auszugs (seitens des seinerzeit verkaufenden
TVN-Nordhorn) von März 1975 sehr wohl Eigentum an der Vitrine nachweisen
kann. Der KVN trägt die Kosten (ca. 3.000,-) des Verfahrens. Heute ist
die Vitrine durch Hochwasser und Umbauten von 2010 nicht mehr vorhanden.
Franz Braun wurde dafür verlustfrei und umfänglich von den
Versicherungen der offiziellen Stellen zu 100% entschädigt.
I
04. Dezember 2008 In
der Zivilverhandlung, bei der vorher eine gesetzlich vorgeschriebene
Mediation (Vergleichsvermittlung seitens des Gerichts) stattfindet, wird
der KVN vom Richter drastisch und mehrfach auf die allein beim KVN
liegende Beweislast für die in der Klageschrift seitens des KVN
aufgestellten Behauptungen hingewiesen.
Der KVN kann keinen Beweis für den von ihm behaupteten Schaden
antreten und stimmt einer Mediation des Vorsitzenden Richters zu. Franz
Braun muß nicht zustimmen, tut dies aber dennoch, obwohl damit zu
rechnen ist, dass er das Verfahren gewinnt. Im Rahmen des folgenden
Vergleichs verzichtet der KVN u.a. auf über 90% seiner Forderung, auf
jegliches Schuldeingeständnis von Franz Braun, auf alle weiteren
Forderungen und Streitmaßnahmen aus dem Verfahren und zahlt 90% (von ca.
30.000,-) der Gerichtskosten.
Die in diesem Vergleich vereinbarte Ausgleichszahlung war durch Franz
Braun lediglich angeboten worden, um das Verfahren zu beenden und um
weiteren Imageschaden vom Karatesport abzuwenden.
I
Fazit Ende 2008
Franz Braun wurde weder straf- noch zivilrechtlich belangt. Alle durch
den KVN gegen ihn angestrengten Verfahren sind kläglich und erfolglos
gescheitert, -was in jedem anderen Verein Grund genug für den zwingenden
Rücktritt des gesamten Vorstands gewesen wäre. Nicht so bei den
Gesinnungsgenossen des Karateverein Nordhorn. Auf eine weitere Bewertung
soll hier noch verzichtet werden. |
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Chronik Teil 2
/ Die endgültige Einstellung des Ermittlungsverfahrens |
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I
August 2008
In einer Neubewertung der Vorwürfe
gegen Franz Braun, ändert die Staatsanwaltschaft am Landgericht
Osnabrück die juristische Sicht der erhobenen Vorwürfe. Ermittelt wird
nun wegen des Verdachts auf Betrug an den Mitgliedern des Karateverein
Nordhorn.
Hierzu übergibt die Geschäftsführerin des Karateverein Nordhorn
zahlreiche Mitglieder-daten, auch von schon ausgetretenen Mitgliedern
und von Mitgliedern, die sich für den neuen Verein "Euregio Karate
Nordhorn" entschieden haben, ohne Wissen und Wollen der Betroffenen an
die Staatsanwaltschaft.
In dem Zivilverfahren am 04. Dezember 2008, s.o. Teil 1, wußte der
Karateverein Nordhorn somit bereits, dass erneut gegen Franz Braun
ermittelt wird. Diese Ermittlungen wurden sogar noch von der Klägerin
aktiv unterstützt, anstatt die Staatsanwaltschaft auf das Ergebnis der
Mediation hinzuweisen.
Dennoch erklärt der Karateverein Nordhorn im Rahmen der vor Gericht
beschlossenen und rechtskräftigen Mediation wörtlich unter anderem...
unter Pkt. 3:
"Der Kläger (...Karateverein Nordhorn) stellt die Beklagten
von sämtlichen Ansprüchen von ehemaligen und auch noch derzeitigen
Mitgliedern des Klägers gegen die Beklagten frei, die die Einziehung von
Beiträgen und Sichtmarkenkosten dieser Mitglieder auf das Konto des
Kreisfachverbandes Karate (Kto.Nr...) bei der KSK Nordhorn
betreffen".
und unter Pkt. 4:
"Der Kläger (...Karateverein Nordhorn) hat kein Interesse
mehr an einer Strafverfolgung der Beklagten aufgrund von Vorwürfen zum
Nachteil des Klägers, die Gegenstand des Verfahren (AZ ...) waren".
Der Rechtsfriede, der vor Gericht damit erreicht werden sollte, war von vornherein von den Verantwortlichen des Karateverein Nordhorn in keiner
Weise vorgesehen oder beabsichtigt. Diese Gesinnung soll hier nicht
weiter kommentiert werden.
I
Januar 2009 In einer groß angelegten Rundbriefaktion der Polizei namens der
Staatsanwaltschaft werden zahlreiche (Ex-) Mitglieder angeschrieben mit
dem Ziel, Anzeige gegen Franz Braun zu erstatten, -einfach an
vorgesehener Stelle mittels Ankreuzen, -wohlgemerkt: nach der
einvernehmlichen Mediation vom Dezember 2008. In völlig unzulässiger
Weise sind die Empfänger dabei u.a. suggestiv als "Geschädigte"
angesprochen und bezeichnet worden. Dies wurde auch von der Verteidigung
von Franz Braun ausdrücklich gerügt, ebenso, dass die Verteidigung nicht
über die erneuten Ermittlungen informiert worden ist, was unterlassen
wurde. (Gegen den damals tätigen Kripobeamten ist Mai 2008 wg.
unzulässiger Ermittlungsarbeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde anhängig
gemacht worden.)
Diese Rundbriefaktion hat zu Irritationen unter den (Ex-) Mitgliedern
geführt. Zum einen haben Mitglieder tatsächlich die Anzeige
"angekreuzt", ohne jedoch darzulegen, worin denn der eigene "Schaden"
überhaupt bestanden haben soll oder wie die Beweislage aussieht und zum
anderen haben Sportler dem Sport schlicht weg den Rücken zugekehrt und
sind ausgetreten, was verständlich ist.
Das Ziel dieser Aktion war offenbar in suggestiver Art breit angelegt
eine "erdrückende Beweislage" zu schaffen, denn wenn schon die Kripo
alle Mitglieder anschreibt muß doch an der Sache "was dran sein".
Allerdings haben Mitglieder auch kopfschüttelnd die ermittelnde Behörde
angerufen und sich ausdrücklich und empört von einer "Anzeige"
distanziert, denn ein Schaden ist überhaupt nicht entstanden, da immer
alle Abbuchungen in Frist und Betrag korrekt waren.
Kleine lustige Anekdote am Rande: Ein Mitglied des Karateverein Nordhorn
hat das in besonderer Weise jedoch wohl ganz anders gesehen. Schriftlich
wurde Franz Braun von ihm genötigt und erpreßt, eine bestimmte Summe zu
zahlen, da sonst sein guter Name vorsätzlich öffentlich in Verruf
gebracht und "Anzeige" erstattet wird. Das Schreiben wurde von Franz
Braun seiner Rechtsvertretung zugeleitet.
Seltsamerweise hat die Geschäftsführerin des Karateverein Nordhorn, als
Initiatorin der erneuten Ermittlungen, keine Anzeige erstattet, das
sollten wohl lieber andere erledigen.
Franz Braun liegen natürlich die Namen der "Anzeigeerstatter"
("Blacklist") vor, welche nun in
Erklärungsnot geraten, denn eines fehlt völlig: Beweise für eine
Benachteiligungshandlung. Auch der Inhalt der Fallakten ist Franz Braun
bekannt.
I
11. Januar 2010
In einer erneut von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage, die
sich inhaltlich mit den schon zuvor zwei Mal abgelehnten
Anklageschriften aus 2008 fast gedeckt hat, wurde Franz Braun nunmehr
"Betrug" an den Mitgliedern vorgeworfen, ohne konkret zu erwähnen, worin
die behauptete Benachteiligungshandlung bestanden haben soll. Der Inhalt
der o.a. rechtskräftigen Mediation, in dem sich der Karateverein
Nordhorn letztendlich alle Zahlungen zugerechnet hat, fand überhaupt
keine Beachtung.
I
16. April
2010
Das Landgericht Osnabrück lehnt erneut, also zum dritten Mal,
eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Franz Braun mit umfangreicher
Begründung ab. (Ein Punkt war z.B., dass Fallakten doppelt genannt
wurden, also aus Eins mach Zwei, das sieht dann wohl nach mehr aus, was
von wenig gebotener Ermittlungssorgfalt zeugt.) Daraufhin erhebt die
Staatsanwaltschaft beim Oberlandgericht Oldenburg sofortige Beschwerde.
I
14. Juli
2010
Das Oberlandgericht Oldenburg gibt der Beschwerde der
Staatsanwaltschaft Osnabrück statt und verweist den Fall zurück an das
Landgericht Osnabrück.
I
27.
September 2010
In einem vom Landgericht befürworteten Rechtsgespräch kommt die
Kammer zu dem Entschluß, das Ermittlungsverfahren gegen Franz Braun
nunmehr endgültig einzustellen. Solches Vorgehen war vorher schon durch
das Oberlandgericht erwähnt worden.
I
29. November 2010
Die mit dem Fall befaßte Strafkammer am Landgericht Osnabrück
erläßt die Entscheidung zur Einstellung nach § 153a des Verfahrens,
nachdem Franz Braun zugestimmt hat. Grund dafür war auch die
Vergleichsmediation vom Dezember 2008.
Damit bleibt es bei der Aussage von Dezember 2008, dass Franz Braun
weder zivil- noch strafrechtlich belangt oder gar verurteilt wurde.
I
Fazit und Abschluß 2010
Das von der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchgeführte Ermittlungsverfahren gegen Franz Braun, wegen ihm seitens des Karateverein Nordhorn
vorgeworfener Untreuehandungen, ist nach monatelanger juristischer
Prüfung, Klärung und Würdigung des gesamten rechtlichen Sachverhaltes
durch insgesamt vier Kammern beim Landgericht und Oberlandgericht,
nunmehr nach einer Ermittlungsdauer von fast 4 Jahren am 29.11.2010
rechtskräftig und endgültig eingestellt worden.
Für diese gründlichen Ermittlungen war und ist Franz Braun sehr dankbar.
Franz Braun stand somit nie wegen der ihm seitens des Karateverein
Nordhorn behaupteten unbewiesenen Vorwürfe vor Gericht und kommt
weiterhin unbescholten und erfolgreich seinen Aufgaben als Karatelehrer
nach.
Mit dem völligen juristischen Scheitern haben sich die Verantwortlichen
des Karatevereins Nordhorn in maßloser Selbstüberschätzung und Arroganz
mithin selbst entlarvt und werden hierfür zu gegebener Zeit die
Verantwortung übernehmen müssen. Denn sollte sich herausstellen, dass
Zeugenaussagen in der polizeilichen Vernehmung nicht der
Vereins-Protokolllage oder der Wahrheit entsprechen, wäre dies
juristisch ggf. von Relevanz, in dessen Folge weiteres Vorgehen zu
erwägen wäre.
Wir erinnern uns: In der vom Karateverein Nordhorn seinerzeit
veröffentlichten "Gegendarstellung" heißt es ja, dass abzuwarten bleibt,
wie sich die Dinge entwickeln werden. Nun, es wurde abgewartet und die
Dinge haben sich wohl nicht so entwickelt, wie es die Verantwortlichen
des Karateverein Nordhorn jahrelang landauf landab postuliert haben:
Wegen "erdrückender Beweislage" ist mit einer "sicheren Verurteilung" zu
rechnen. Nichts davon ist eingetreten, das Kartenhaus war
zusammengefallen.
Franz Braun
wurde weder straf- noch zivilrechtlich belangt. Alle durch den KVN gegen
ihn angestrengten Verfahren sind kläglich und erfolglos gescheitert,
-was in jedem anderen Verein Grund genug für den zwingenden Rücktritt
des gesamten Vorstands gewesen wäre. Nicht so bei den Gesinnungsgenossen
des Karateverein Nordhorn. Dort feilt man für die Mitglieder und die
unwissende Öffentlichkeit lieber an eigenen, sachlich völlig unrichtigen
"Querbeet-Gegendarstellungen" mit üblichem suggestiven
Rundumschlagcharakter zur diesseitigen datumsgenauen, inhaltlich völlig
korrekten Faktenchronik des Verfahrens (in der nichts "vermischt"
wird), und merkt wohl nicht, dass solche Nebelkerzen niemanden mehr
interessieren oder gar etwas am völligen Scheitern des Vorstands des KVN
ändern können. Mangelnde Rechtskenntnis, völlige Selbstüberschätzung,
maßlose Arroganz und abhanden gekommene Realitätsnähe des KVN zeigen nun
Wirkung und sind kaum mehr zu verbergen. Erfolg und Verantwortung sehen
anders aus.
I
Ausblick
Franz Braun plant die Herausgabe eines packenden Buches zu den
Vorgängen der vier Jahre von 2006 bis 2010. Auch ist beabsichtigt, die
Rechte an dieser spannenden Geschichte an einen großen TV-Privatsender
abzutreten.
Januar 2011 |
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Chronik Teil 3 / Unterlassungsklage |
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I
09.
Mai 2011
Gerwin Kwant und Bernd Naber reichen eine Unterlassungsklage beim
Amtsgericht Nordhorn gegen den Verein "Euregio Karate Nordhorn eV." und
Franz Braun ein. Kern der Klage ist, dass angeblich gegen die Kläger
eine ehrenrührige Äußerung auf der Webseite des Vereins gemacht worden
ist. Es wurde klägerseits beantragt, diese mit Widerruf bzw. einer
Gegendarstellung unter Androhung eines Zwangsgeldes zu entfernen.
I
25.
August 2011
In einer Güteverhandlung vor dem Amtsgericht Nordhorn wird
richterlicherseits vorgeschlagen, dass die u.U. mißverständliche
Äußerung entfernt wird, um den Streit beizulegen. Der EKN als
korrekt registrierter Domaininhaber von
www.karate-nordhorn.de und Franz Braun (der rechtlich jedoch mit der EKN-Homepage überhaupt nichts zu tun hat) stimmen dem Vergleich in
sportlicher Art selbstverständlich zu, womit dieser rechtskräftig wird,
da diesen nicht an Streit gelegen ist.
Ein Widerruf oder eine Gegendarstellung waren jedoch nicht Gegenstand
des richterlichen Vergleichsvorschlags und derartige werden von dem EKN
oder Franz Braun nicht abgegeben. |
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Chronik Teil 4 /
Feststellungsklage Sozialgericht |
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I 18.
Janur 2017
In
einem Statusfeststellungsverfahren gegen die Rentenanstalt Bund
will Franz Braun vor dem Sozialgericht Osnabrück klären lassen, ob seine
Tätigkeit als Geschäftsführer beim Karateverein Nordhorn
sozialversicherungspflichtig war oder nicht. Den zahlreichen fachlich
vorgebrachten arbeitsrechtlichen Argumenten der Rechtsvertretung von
Franz Braun mochte das Gericht erstinstanzlich nicht umfänglich folgen
und beschränkte sich ganz offensichtlich im Verfahren zunächst auf eine
Klageabweisung und auf eine nochmalige Bestandsaufnahme früherer
Akteninhalte. Erwartungsgemäß wurde in der Urteilsverkündung zu der
seinerzeit vereinbarten Zahlung mit Blick auf die gerichtlich
vorliegende schriftliche Vereins-Protokolllage jedoch korrekterweise
sehr wohl unter anderem aber festgestellt:
Zitat: "Die Kammer geht vielmehr davon aus, dass diese als
Aufwandsentschädigung beschlossen wurde um pauschal den Aufwand des
Klägers abzudecken." Zitat Ende.
Solches wurde auch nie anders von Franz Braun dargestellt. Von
Unregelmäßigkeiten oder gar Untreuehandlungen war im Beschluß nicht die
Rede.
I 20.
Februar 2018
In einem Berufungsverfahren konnte diese Sache nicht erfolgversprechend
weitergeführt werden. Das Sozialgericht Celle teilte am 20.02.2018 mit,
dass zwischenzeitlich relevante frühere Gerichtsakten nicht mehr
beizuziehen und schon vernichtet seien. Ein anberaumter Termin am
28.01.2019 beim Sozialgericht Celle wurde aufgehoben. |
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